Wer sich einen Wintergarten anschaffen möchte muss im Vorfeld einiges planen und bedenken. Nicht nur aber was das Aussehen und die Ausstattung vom Wintergarten betrifft. Denn je nach Bundesland kann ein Wintergarten als Anbau gewertet werden. Und für den ist dann eine entsprechende Baugenehmigung notwendig. Da Baurecht Länderrecht ist, können die Anforderungen sich hier von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. So kann es zum Beispiel auch Bundesländer geben bei denen ein Wintergarten nicht genehmigungspflichtig ist.Daher sollte man vor der Anschaffung von einem Wintergarten sich umfangreich informieren welche Anforderungen bestehen. Auskünfte kann hier das jeweilige örtliche Bauamt geben. Informationen dazu findet man auch in den jeweiligen Landesbauordnungen sowie im örtlichen Bebauungsplan der Gemeinde.
Ist eine Baugenehmigung notwendig, braucht man als Bauherr dafür eine entsprechende Sachkundige Person. Gerade wenn zur Baugenehmigung zusätzlich noch Unterlagen zu Statik, Bauzeichnung oder zum Brandschutz benötigt werden.
Wer illegal einen Wintergarten errichtet, unabhängig der größe muss mit einem Bußgeld und der Auflage zum Abriss vom Wintergarten rechnen.
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